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Wem haben die Fragen auf dieser Seite nicht gefallen? Wer hat hier meine Seite verändert? Hier nun nochmals erste Fragen, später wieder mehr! Wir können sicher nicht alle Fragen zu 100% beantworten, aber doch viele davon und deren Zusammenhänge können wir auch belegen! Warum werden die Aufgaben vom ArbeitsAMT nun durch eine Agentur für Arbeit und ein Jobcenter ausgeführt? Warum behauptet man, dass nur die “Reichsbürger” den “Gelben Schein” - den Staatsangehörigkeitsnachweis hätten? Warum haben Staatsbedienstete in wichtigen Positionen bisher automatisch die Urkunde als Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten? Warum steht in allen Beamtengesetzen, dass nur der Beamter werden kann, der den Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) erfüllt? Warum kann laut allen Wahlgesetzen der Bundesrepublik Deutschland nur der gewählt werden, der den Art. 116 Abs. 1 GG erfüllt? Warum darf laut allen Wahlgesetzen der Bundesrepublik Deutschland nur der wählen gehen, der den Art. 116 Abs. 1 GG erfüllt? Wie kann ich den Nachweis führen, dass ich den Art. 116 Abs. 1 erfülle? Warum ist der Personalausweis und der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland kein Nachweis zur Erfüllung von Art. 116 Abs.1, sondern lediglich eine Vermutung, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, obwohl ich doch hier geboren bin? Wieso erhalten Einwanderer ohne Probleme die Urkunde zur deutschen Staatsangehörigkeit, obwohl diese hier nicht geboren sind? Wieso sind immer noch 3/4 der hier angewandten Gesetze aus der NS-Zeit, obwohl die Alliierten diese bereits 1945 aufgehoben und verboten hatten.? Was bedeutet der § 415 der AO in der aktuellen Fassung für mich, bzw. für das Finanzamt? Warum wurde dem Gerichtsvollzieher der Status des “Beamten” durch Gesetzesänderung bereits zum 01.08.2012 entzogen? Warum wurden in den Bundesbereinigungsgesetzen z.B. 2006, 2007, 2010 die Einführungsgesetze, z.B. auch des OWiG, aufgehoben? Wenn damit die Geltungsbereiche aufgehoben wurden, wo haben dann diese betreffenden Gesetze ihren Gültigkeitsbereich? Warum ist in der FZV für das Fahrzeugkennzeichen - Schwarze Schrift auf weißem schwarz gerandetem Grund vorgeschrieben? Wieso ist aber immer nur ein weißes “D” auf blauem Grund zu sehen?
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