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Wenn es darum geht, mich in der Öffentlichkeit zu diffamieren, dann wird auch gern meine angebliche Insolvenzverschleppung herangezogen. Nun könnte man wieder sagen, es sind immer die anderen, nur selbst habe ich nichts falsch gemacht. Oh doch, ich habe sehr viel falsch gemacht. Aber nun im Einzelnen:
Ich habe im Sommer 2003 einen leeren GmbH-Mantel gekauft. Die GmbH war auf null runtergefahren und sollte aufgelöst werden. Leider hatte das Finanzamt etwas dagegen. Hier wurde durch eine Tiefenprüfung im Nachgang festgestellt, dass eine Organschaft, oder Holding bestand. Viele kleine Firmen unter einer großen Firma. Die Kleinen zahlen die Steuer an die Große und die Große an das Finanzamt.
Nun war dies ja so, dass jede kleine Firma an das Finanzamt direkt gezahlt hatte. Also hatte das Finanzamt das Geld und musste es nur umbuchen. Dies wurde mir auch durch den scheidenden Amtsvorsteher mitgeteilt und wir sollten einen Auftrag zur Umbuchung einreichen. Dies wurde umgehend erledigt. Was machte das Finanzamt? Es ließ den Vorgang ein 3/4 Jahr liegen!!! Nur für eine kurze Umbuchung! O-Ton vom Finanzamt: “Was wollen sie denn, wir haben ein Jahr Zeit dies zu bearbeiten!”
Was ist aber das Problem? In der Zwischenzeit hatte eine der kleinen Firmen Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat sich die Hände gerieben und das Geld vom Finanzamt wieder geholt und von mir verlangte das Amt dafür nun die Zahlung der ordentlichen fünfstelligen Summe nochmals. Wehe, wenn der normale Bürger einen Tag zu spät zahlt, nur das Amt kann sich für eine einfache Umbuchung ein Jahr Zeit lassen.
Hier wurde dann im Nachhinein von einem Rechtsanwalt, einem sogenannten Insolvenzverwalter, ein Gutachten erstellt, obwohl er weder alle Unterlagen, noch alle Details der GmbH hatte, in dem dann für den 27.12.2006 der Insolvenzstichtag festgelegt wurde. Er hat dabei gleich einmal beflissentlich übersehen, dass am 03.01.2007 eine Zahlung in die GmbH einging, die diesen Umstand ad absurdum stellte, da zu diesem Zeitpunk die GmbH eigentlich wieder den Geschäftsbetrieb aufnehmen sollte. Logischer weise fand in dem Gutachten auch die fünfstellige Summe des Finanzamtes Platz, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit dem Finanzamt noch darüber verhandelt wurde. Diese Gespräche wurden dann aber wegen des Insolvenzverfahrens mit der ganz lapidaren Aussage abgebrochen : “ Zwölf Arbeitsplätze? Interessiert uns nicht, wir machen die Akte zu und haben eine weniger auf dem Schreibtisch!” das Finanzamt wäscht seine Hände in Unschuld?!
Ich habe zu diesem Fall alle Unterlagen und weitere entlastende Details zum Beweis gesichert. Leider hatte ich zu diesem damaligen Zeitpunkt noch nicht das juristische Wissen wie heute. Es ist eben so, wenn du dein Recht nicht kennst, bekommst du kein Recht! Und, man kann die Insolvenzverschleppung natürlich jetzt gut immer wieder öffentlich als Totschlagargument, für den “Kriminellen” verwenden.
Es steht außer Frage, dass ich der GmbH nur meinen Namen geben wollte, am Ende aber unwissentlich in die Fänge der Behörden geraten bin. Hier habe ich einfach zu viel an das Steuerbüro geglaubt und zu wenig Eigenkenntnis gehabt. Ich wollte ursprünglich nur helfen. Tue niemandem was Gutes, so widerfährt dir auch nichts Böses.
Leiden schafft Wissen! Robert Edler von Musil sagte: “ Der Held braucht Verhängnis und Unglück, um sich beweisen zu können. Not und Held gehören zusammen wie Krankheit und Fieber.”
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