Fragen über Fragen!
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Wir können sicher nicht alle Fragen zu 100% beantworten, aber doch viele davon und deren Zusammenhänge können wir auch belegen!

 

Warum behauptet man, dass nur die “Reichsbürger” den “Gelben Schein” -  den Staatsangehörigkeitsnachweis hätten?

Warum haben Staatsbedienstete in wichtigen Positionen bisher automatisch die Urkunde als Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten?

Warum steht in allen Beamtengesetzen, dass nur der Beamter werden kann, der den Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) erfüllt?

Warum kann lauf allen Wahlgesetzen der Bundesrepublik Deutschland nur der gewählt werden, der den Art. 116 Abs. 1 GG erfüllt?

Warum darf laut allen Wahlgesetzen der Bundesrepublik Deutschland nur der wählen gehen, der den Art. 116 Abs. 1 GG erfüllt?

Wie kann ich den Nachweis führen, dass ich den Art. 116 Abs. 1 erfülle?

Warum ist der Personalausweis und der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland kein Nachweis zur Erfüllung von Art. 116 Abs.1, sondern lediglich eine Vermutung, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, obwohl ich doch hier geboren bin?

Wieso erhalten Einwanderer ohne Probleme die Urkunde zur deutschen Staatsangehörigkeit, obwohl diese hier nicht geboren sind?

Wieso sind immer noch 3/4 der hier angewandten Gesetze aus der NS-Zeit, obwohl die Alliierten diese bereits 1945 aufgehoben und verboten hatten.?

Was bedeutet der § 415 der AO für mich, bzw. für das Finanzamt?

Warum wurde dem Gerichtsvollzieher der Status des “Beamten” durch Gesetzesänderung entzogen?

Warum wurden in den Bundesbereinigungsgesetzen 2006,2007, 2010 die Einführungsgesetze, z.B. auch des OWiG, aufgehoben?

Wenn damit die Geltungsbereiche aufgehoben wurden, wo haben dann diese betreffenden Gesetze ihre Gültigkeit?

Warum ist in der StVZO für das Fahrzeugkennzeichen - Schwarze Buchstaben auf weißem schwarzumrandetem Grund vorgeschrieben?

Wieso ist aber fast immer nur ein weißes “D” auf blauem Grund zu sehen?